VERTRAGSGESTALTUNG UND VERTRAGSRECHT – Eine frühzeitige Einbindung fachlicher Expertise kann zur Vermeidung von Risiken und Auseinandersetzungen erheblich beitragen.
Einzelfallbezogen und/oder im Rahmen einer Dauerberatung betreue ich die Mandanten insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung und Gestaltung von Verträgen und Geschäftsbedingungen (insbesondere in den Bereichen Bau-/Werkleistung, Factoring, Kauf, Finanzierung und Besicherung, Dienstleistung, Immobilien, Handels-geschäfte, etc.) sowie der Geltendmachung und Durchsetzung der jeweiligen Vertragsansprüche (Erfüllungsansprüche, Gewährleistungs-rechte, etc.).