Anwaltskanzlei Jannes
Anwaltskanzlei Jannes

 

BAU- und ARCHITEKTENRECHT – Im Baurecht berate ich Bauunternehmen, Bauträger, Handwerker, Bauherren, Architekten und Anlagenbauer in allen Phasen des Bauprojektes. Dies beginnt schon mit der Rechtsberatung beim Grundstückskauf bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen nach Abschluss des Bauvorhabens.

 

Dabei betreue ich die Mandanten – einzelfallbezogen und/oder im Rahmen einer Dauerberatung – insbesondere bei der Erstellung und Gestaltung von Verträgen und Sicherungsabreden, im Rahmen der Bauausführung (Nachträge, vorzeitige Vertragsbeendigung, Abnahme, etc.), bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Bereich Vergütung und Preisänderung sowie aus gestörtem Bauablauf und Gewährleistung. Auch bei allen Belangen rund um die Finanzierung von (Bau-)Projekten stehe ich den Mandanten beratend zur Seite.

 

Bei erforderlichen Auseinandersetzungen begleite ich die Mandanten bei Verhandlungen. Dazu zählt auch die Vermittlung zwischen den am Bauprojekt Beteiligten bei Meinungsverschiedenheit. Insoweit besteht – wie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen immer wieder betont – für die Beteiligten eine sog. Kooperationspflicht. Die Beteiligten sind bei Meinungsverschiedenheiten verpflichtet, miteinander zu kommunizieren und sich mit dem Gegenüber auseinander zu setzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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